- BGV A3 Prüfungen, Prüffristen, TRBS, DIN VDE 0701-0702 ortsfest und ortsveränderlich
- Prüfung nach BGV A3, TRBS, DIN VDE 0701-0702 - Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111
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elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Festlegung von Prüffristen nach TRBS 1111
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Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 müssen alle Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter – eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchführen. Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG, 1996 in der Fassung vom 8. April 2008) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992). Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Im Zuge der elektrischen Anlagen und Betriebsmittelprüfungen führen wir eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und BGV A3 durch. Diese wird für jedes geprüfte Gerät erstellt. Sie erhalten zu jedem Gerät ein Protokoll der Beurteilung:

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